Kooperation mit Fachanwälten für Verkehrs-, Arbeits-, Sozial-, Miet- und Wohneigentumsrecht, um meinen Mandanten eine umfassende, qualitativ hochwertige Beratung und Betreuung anbieten zu können
Januar 2008
Ernennung zur Fachanwältin für Familienrecht & Gründung der eigenen Kanzlei
Die Fachanwaltsbezeichnung wird nur auf Grund nachgewiesener besonderer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen verliehen. Zudem ist eine regelmäßige Fortbildungspflicht hieran gekoppelt.
1999 - 2008
angestellte Rechtsanwältin in der Rechtsanwalts-, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei Scherbarth, Hergaden, Küppers & Partner in Brandenburg an der Havel
1998 - 1999
Tätigkeit als Referentin der Bundesvermögensverwaltung bei der Oberfinanzdirektion Cottbus
Mai 1998
2. Staatsexamen
1996 - 1998
Referendariat beim Brandenburgischen Oberlandesgericht (juristischer Vorbereitungsdienst)
Mai 1996
1. Staatsexamen
1991 - 1996
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam
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