"Streitende sollen wissen, dass nie der eine ganz recht hat und der andere ganz unrecht."
Kurt Tucholsky
FRAGEN
Keine Angst vor'm Anwalt!
Bei der Entscheidung, ob ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden sollte, sind viele Ratsuchende unsicher. Der Gang zum Anwalt fällt schwer, auch weil sich das Vorurteil hartnäckig hält, dass Anwälte teuer seien. Dass Kosten entstehen, ist sicher. Aber diesen Kosten stehen auch Leistungen gegenüber, nämlich eine unabhängige Sachverhaltsanalyse, die distanzierte Auseinandersetzung mit widerstreitenden Interessen, die Erarbeitung von Strategien und Lösungsvorschlägen.
Steht ein Betroffener direkt einem Problem gegenüber, kann dieser nicht ausreichend emotional distanziert handeln. Darüber hinaus fehlt das konkrete Wissen, sachgerechte Entscheidungen zu treffen. Der Anwalt hingegen ist durch langjährige Ausbildung, Zusatzqualifikationen und Erfahrungen sowie seiner Objektivität als Interessenvertreter in der Lage, dem Betroffenen Wege zur Konfliktbewältigung aufzuzeigen und vor Übervorteilungen und Fehlentscheidungen zu schützen.
Den Anwalt und seine Mitarbeiter trifft eine gesetzliche Pflicht zur Verschwiegenheit. Der Betroffene kann folglich offen und vertrauensvoll mit dem Anwalt reden.
Anwaltszwang
In bestimmten Fällen sieht das Gesetz eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt zwingend vor, u.a.
▸ bei Verfahren vor dem Landgericht (Streitwert mehr als 5.000,00 EUR)
▸ bei Verfahren vor dem Oberlandesgericht
▸ in Familiensachen auch vor dem Amtsgericht